Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Of Counsel
Nach mehr als drei Jahrzehnten beratender und prozessführender Anwaltstätigkeit sowie paralleler Dozententätigkeit an der Hochschule konzentriere ich mich auf die Beratung und gerichtliche Vertretung in komplexen familien- und erbrechtlichen Fällen im gesamten Bundesgebiet. Hierzu arbeite ich eng mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, Immobiliensachverständigen, Unternehmensberatern und weiteren Berufsgruppen zusammen, die eine unverzichtbare hohe außerjuristische Fachkompetenz in der Beratung und prozessualen Vertretung einbringen.
Sowohl im Familienrecht als auch im Erbrecht, insbesondere bei der Gestaltung von Scheidungsfolgevereinbarungen, Vermögensnachfolgeregelungen und letztwilligen Verfügungen sind Erfahrung und Empathie ebenso wichtig, wie die genaue Kenntnis rechtlicher Zusammenhänge.
Erfolg ist kein Zufall.
